NewsHome Office Regelung

Homeoffice-Arbeitsplätze bieten sowohl dem Arbeitnehmer als auch dem Arbeitgeber Vorteile. Dem Arbeitnehmer ermöglichen sie eine flexiblere Arbeitsgestaltung und eine bessere Vereinbarkeit von Beruf und Familie. Dem Arbeitgeber spart das Homeoffice u.a. Büroflächen und Fahrtkosten. Neben den Vorteilen sind mit dem Homeoffice aber auch zahlreiche Home Office Regelungen verknüpft. Wir zeigen Ihnen, was bei Punkten wie Arbeitsschutz, Versicherung oder Kostenerstattung für Arbeitsmittel zu beachten ist.

Arbeitsschutzvorschriften – gleiche Regelungen wie im Unternehmensbüro

Auch wenn Sie im Homeoffice nicht beim Unternehmen vor Ort sind, gelten für Sie die gleichen Anforderungen des Arbeitsschutzgesetzes sowie der Bildschirmarbeitsverordnung. Für den Arbeitgeber bedeutet das, dass er für:

1. geeignete Arbeitsmittel

2. sichere Arbeitsbedingungen

3. einen ergonomischen Arbeitsplatz

4. die arbeitsmedizinische Vorsorge

sorgen muss. Zwar gibt es keine gesetzlichen Vorschriften dazu, dass der Arbeitgeber die Kosten für die Arbeitsplatzausstattung übernehmen muss. Er ist aber, weil er die Arbeitsschutzvorschriften für den Homeoffice-Mitarbeiter einhalten muss, im Grunde genommen doch dazu verpflichtet. Denn der Arbeitsschutz lässt sich nur garantieren, wenn dafür auch die geeigneten Arbeitsmittel zur Verfügung stehen. Dazu gehören sowohl Büromöbel als auch die technische Ausstattung wie PC, Drucker oder Kommunikationstechnik. Auch die Wartung gehört zu den Verpflichtungen des Arbeitgebers.

Es gibt natürlich auch die Möglichkeit, dass der Arbeitnehmer im Homeoffice einfach seine eigenen Arbeitsmittel nutzt, da sie eh schon vorhanden sind und ein Neukauf von Möbeln und Technik überflüssig wäre. In diesem Fall sollte der Arbeitnehmer allerdings eine individuelle Vereinbarung mit dem Arbeitgeber zur Kostenerstattung vereinbaren, z.B. wenn es um den Kauf weiterer Software/Hardware, Druckerpatronen oder Druckerpapier geht.

Betriebskosten im Home Office

Der Homeoffice-Mitarbeiter nutzt seine privaten Räume für berufliche Zwecke und verbraucht damit natürlich auch mehr Betriebskosten. Der Arbeitgeber muss laut § 670 BGB für diese Kosten aufkommen, sofern sie für die Ausführung der Arbeit erforderlich sind. Ausnahmen gibt es nur, wenn beide Parteien eine davon abweichende Lösung getroffen haben. Welche konkreten Kosten in welcher Form erstattet werden, sollten Arbeitgeber und Arbeitnehmer im Vorhinein klären und schriftlich festhalten.

Probleme bei Arbeitnehmerhaftung und Haftung von Dritten

Beim Homeoffice gibt es hinsichtlich der Home Office Regelung zur Arbeitnehmerhaftung bzw. zur Haftung von Dritten einige Schwierigkeiten. Während bei den Mitarbeitern vor Ort die Haftung mit dem Verlassen des Arbeitsortes zum Feierabend endet, gilt das für den Homeoffice-Mitarbeiter nicht. Er ist eben immer „vor Ort“. Ein weiteres Problem: Die Risiken zu Hause lassen sich schwieriger einschätzen als die Risiken im Unternehmensstandort. Personen, die sich außer dem Mitarbeiter ebenfalls in der Wohnung aufhalten, fallen ebenfalls unter das Haftungsrisiko, unabhängig davon, ob sie sich im gleichen Raum aufhalten.

Es ist daher auch bei der Haftung sinnvoll, wenn beide Seiten eine individuelle Vereinbarung treffen, damit im Haftungsfall eine eindeutige Regelung möglich ist. Gleiches gilt übrigens auch für technische Ausfälle, z.B. bei Strom- oder Internetausfall. Denn wer in diesem Fall das Gehaltsrisiko übernimmt oder zu welchen Maßnahmen beide Seiten in diesem Fall verpflichtet sind, ist nicht gesetzlich geregelt.

Versicherungsschutz

Homeoffice-Mitarbeiter sind in vollem Umfang unfallversichert und damit den Mitarbeitern im Unternehmensbüro gleichgesetzt. Arbeitsunfälle oder Folgen von Berufskrankheiten sind also abgesichert. Der Versicherungsschutz gilt für alle Wege, die innerhalb der Arbeit erforderlich sind. Dazu zählen auch Wege, um Büromaterial zu kaufen oder für den Weg zum eigenen Unternehmen, z.B. für eine Besprechung.

Regelungen zur Arbeitszeit

Der Arbeitgeber muss sich bei der Festlegung der Arbeitszeit für den Homeoffice-Mitarbeiter an die Vorschriften des Arbeitszeitgesetzes bzw. an die Bestimmungen der Tarifverträge, sofern vorhanden, halten. Ist dort beispielsweise eine Kernarbeitszeit von 10 Uhr bis 15 Uhr festgehalten, so kann er diese auch vom Homeoffice-Mitarbeiter verlangen.

Fazit Home Office Regelung:

Das System Homeoffice bringt für beide Seiten – Arbeitnehmer und Arbeitgeber – viele Vorteile mit sich, aber auch viele Pflichten. Da nicht alles, was den Homeoffice-Bereich betrifft, einer genauen gesetzlichen Regelung unterliegt, sollten beide Seiten eine individuelle Home Office Regelung vereinbaren. Nur so lassen sich Konflikte vermeiden.

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