Durch eine Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs müssen sich nun alle Arbeitgeber mit dem Thema der Arbeitszeiterfassung auseinandersetzen. Wir zeigen Ihnen auf, was sich durch das neue Gesetz zur Arbeitszeiterfassung verändert und was Sie dazu wissen müssen.
Was ändert sich für Arbeitgeber durch die Arbeitszeiterfassung?
Im Mai 2019 hat der EuGH beschlossen, dass die Mitgliedsstaaten aus der EU-Grundrechtecharta verpflichtet seien, eine gesetzliche Regelung zur Arbeitszeiterfassung zu erlassen. Konkret sollte jeder Arbeitgeber ein System einführen, mit dem sich die Arbeitszeit aller im Unternehmen beschäftigten Mitarbeiter vollumfänglich messen lassen würde. Dies ergebe sich aus Art. 31 II der Charta, der eine Begrenzung der Arbeitszeit sowie die Einhaltung von Ruhezeiten ausdrücklich vorsieht. Hintergrund der Entscheidung: Unbezahlte Überstunden sollen eingedämmt werden.
Im Überblick:
- In Zukunft muss jeder Arbeitgeber die Arbeitszeit seiner Mitarbeiter erfassen.
- Das dient der Stärkung der Arbeitnehmerrechte.
- Systeme zur Erfassung müssen objektiv, verlässlich und zugänglich sein.
- Die EU-Länder sind für die Umsetzung selbst verantwortlich.
- Besonderheiten von Betrieben sollen berücksichtigt werden.
Zunächst: Was beschreibt der Begriff Arbeitszeiterfassung?
Der Begriff Arbeitszeiterfassung beschreibt die verschiedenen Möglichkeiten, die Arbeitszeiten von Arbeitnehmern möglichst genau zu erfassen. Somit kann festgestellt werden, wie lange Angestellte tatsächlich arbeiten.
Wird die Arbeitszeit des Mitarbeiters dokumentiert, sind grundsätzlich folgende Vorschriften zu beachten:
- Der Mitarbeiter ist über die Arbeitszeiterfassung informiert und kennt den Zuständigen.
- Beide Vertragsparteien sowie die Personalabteilung haben Zugriff auf die Arbeitszeiterfassung.
- Außer den autorisierten Personen sowie den Vertragsparteien haben lediglich Behörden (wie der Zoll zur Kontrolle bei Schwarzarbeit) Zugang zu den Daten.
Was ändert sich im Homeoffice?
Wenn ein Angestellter ausschließlich am Arbeitsplatz arbeitet, bspw. im Büro, gestaltet sich die Arbeitszeiterfassung relativ leicht. Zu Beginn der Arbeitszeit kann sich jeder Mitarbeiter anmelden und vor dem Feierabend findet die Abmeldung statt. Allerdings sieht der Arbeitsalltag längst nicht überall und in allen Jobs und Branchen so aus.
Angesichts vielfältiger Arbeitszeitmodelle stellt sich die Frage, inwieweit eine korrekte (im Sinne von durchgehend dokumentierte) Arbeitszeiterfassung überhaupt möglich ist. Wie verhält es sich beispielsweise bei Dienstreisen oder im Home Office, in Corona-Zeiten keine unübliche Lösung? Über mobile Zeiterfassungen kann sich der Mitarbeiter zwar auch hier an- und abmelden. Aber wie werden längere Pausen gehandhabt? Hier müssen klare Vorgaben her: Was ist erlaubt in der Arbeitszeit? Wie sollen z.B. private Telefonate gehandhabt werden?
Welche verschiedenen Modelle zur Arbeitszeiterfassung gibt es?
Neben der guten alten Stempel- oder Stechuhr (ja, vor allem in Behörden gibt es diese noch!) behelfen sich einige Unternehmen noch mit verschiedenen Ausprägungen des Excel-Systems. Gerade größere Betriebe setzen aber auf neuere Systeme wie Apps oder Chipsysteme. Manche Zeiterfassungsterminals arbeiten auch mit Fingerscan.
Als Ihr Büroexperte aus Rosenheim befassen wir uns auch mit solchen Themen. Wir beraten Sie gerne zu allen Fragen rund um die Büroeinrichtung.